Das verkehrssichere Fahrrad
Damit wir uns sicher mit dem Fahrrad von A nach B bewegen können ist ein Fahrrad in gutem Zustand und mit der richtigen Ausstattung unerlässlich.
Nach dem luxemburgischen Code de la Route muss ein Fahrrad wie folgt ausgestattet sein:
- eine Klingel
- zwei unabhängige Bremsen
- vorne ein weißes oder gelbes Licht
- mindestens 2 Speichenreflektoren pro Rad oder durchgehender reflektierender Streifen an den Reifen
- Reflektoren an den Pedalen
- roter Rückstrahler
- rotes Rücklicht
Mangelhafte Beleuchtung am Fahrrad wird mit einem Bußgeld von 74 € bestraft. Ein Bußgeld von 49 € ist bei fehlenden Rückstrahlern an Pedalen oder in den Rädern vorgesehen.
Unter folgendem Dokument finden sie weitere Verhaltensregeln für ein sicheres Fahrradfahren im Straßenverkehr.
Die vorgeschriebene Ausrüstung des Fahrrades finden sie unter folgendem Dokument, das von der der Sécurité Routière ausgearbeitet wurde.